Erfahrungsbericht von Michael Schubert, Landkreis Bad Hersfeld (Hessen):
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Hilferuf! Erst Misshandlung, dann brutaler Hartz-IV-Terror
Sachbearbeiter denunzieren misshandelten, mehrfach erkrankten und behinderten Hartz-IV-Bezieher mit extremsten Lügen
Um in Deutschland Dauerarbeitslosigkeit zu vermeiden, bin ich bereits 1994 ins EU-Ausland gegangen, um dort zu arbeiten. Im Gegensatz zu Deutschland gelang es völlig mühelos, in England und Irland Arbeit zu finden.
Das Grauen meines Lebens, das bis heute nicht aufgehört hat, begann im August 2005 ohne jegliche Vorwarnung: Damals bin ich von Irland nach Österreich gegangen, um dort ebenfalls nach Arbeit zu suchen, die ich einige Monate später auch fand.
Die Sozialbehörden in der Stadt Graz haben mir zunächst rechtswidrig jede finanzielle Unterstützung versagt, gegen die ich mich mangels finanziellen Einkommen nicht habe juristisch wehren können, was dazu führte, dass ich aufgrund von Existenzängsten depressiv wurde. Die Depressionen wollte ich im November 2005 in einer Grazer Klinik behandeln lassen, wurde dort jedoch am 18. November 2005 massiv bedroht, was in derselben Nacht in einem Suizidversuch mündete und am 24. November 2005 zu einer Misshandlung führte, an der fünf Personen direkt und indirekt beteiligt waren.
Bis heute habe ich diese Geschehnisse nicht verarbeiten können; ich leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung, an Panikattacken und weiterhin an schweren Depressionen. Trotz Beweisen, Indizien und extremster Widersprüche der Täter wurden die Ermittlungen eingestellt; vermutlich nie durchgeführt. Einsicht in meine Krankenakte, Verfahrenshilfe, Opferschutz - obwohl rechtlich verankert, wurden mir widerrechtlich verwehrt. Schmerzensgeld habe nie erhalten, die Verhandlung vor dem Zivilgericht steht immer noch aus.
In der Folge bin ich organisch erkrankt, habe teils unerträgliche Schmerzen und bin körperlich mittlerweile vollkommen geschwächt.
Mit der engagierten Unterstützung einer hilfsbereiten deutschen Medizinerin, die meinen Bericht im Internet gelesen hat, gelang es mir im Juli 2009 nach Deutschland zu kommen. Sie fand mir eine Wohnung, leider in einer ländlichen Gegend. Die nächstgrößere Stadt, Bad Hersfeld, befindet sich in 25 km Entfernung; in den Ferien gibt es dorthin nicht einmal öffentlichen Nahverkehr.
Obwohl ich offiziell bis Juli 2009 in einem Arbeitsverhältnis stand, konnte ich nach meiner Rückkehr kein ALG I beantragen. Weil ich aus gesundheitlichen Gründen nicht für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen kann, müsse ich -laut Behörde- mit der tiefsten Stufe, Hartz IV, beginnen. An dieser Aussage gibt es bis heute erhebliche Zweifel. Jahrelange, harte Arbeit - und angeblich kein Anspruch auf ALG I.
Nachdem ich jahrelang die Schmerzen ertragen habe, jetzt zunächst zur Ruhe kommen und eine Trauma-Therapie beginnen wollte, begann ein unvorstellbarer Behördenterror. Hartz-IV-Sachbearbeiterin Dunja Dostler (Landratsamt, Friedloser Str. 12, 36251 Bad Hersfeld) bestrafte mich nur wenige Tage nach meiner Rückkehr am 4. August 2009 mit dem Abzug von € 50 von der Grundsicherung, weil meine Heizkosten angeblich zu hoch sind, so dass mir nur noch € 309 blieben.
Von dieser Summe ist es vollkommen unmöglich, regelmäßige Facharztbesuche oder Therapien in Bad Hersfeld durchführen zu lassen, was Dunja Dostler auch ganz genau weiß, denn sie wurde frühzeitig über meinen gesundheitlichen Zustand informiert.
Auch lag ihr der Mietvertrag schon vor, als ich mich noch in Graz befand - inklusive aller Details wie Quadratmeterzahl, Kaltmiete und Nebenkosten. Dostler warf mir später zwar vor, dass der Mietvertrag erst genehmigt hätte werden müssen, aber ich musste ihr explizit den Vertrag(!) bis zum 16. Juli 2009 vorlegen. Da war ich -wie erwähnt- noch in Österreich. Und mit einer Unterschrift unter den Vertrag kann ich mir nicht mehr von heute auf morgen eine andere Wohnung suchen. Dostler hätte zunächst nur die Mietbescheinigung verlangen dürfen, nicht aber auch den Mietvertrag, mit dem ich dann gebunden war.
Ist eventuell ihre Tätigkeit als Visagistin der Grund für ihr unkonzentriertes Arbeiten?
Ich habe auch keine Möglichkeit, Lebensmitteleinkäufe in einem günstigen Discounter wie Aldi oder Lidl zu erledigen, bin auf den kleinen Dorfladen angewiesen.
Obwohl mir das Versorgungsamt in Fulda im Januar 2009 eine Behinderung mit einem Grad von 50 % bestätigte, ignorierte Dostler auch diese Tatsache.
Ich bin jetzt also nach jahrelang ertragenen Schmerzen wieder in der Situation, dass ich mich weder operieren noch therapieren lassen kann.
Frau Dostler reagierte ohne jegliche menschliche Regung, als ich ihr bei einem Hausbesuch am 11. August 2009 von meiner schlechten Verfassung berichtete.
Dostler interessierte sich weder für meine Misshandlung in Graz, noch für meine gesundheitliche Situation noch für meinen zertifizierten Behinderungsgrad � sondern einzig für ihre menschenverachtende Bürokratie, möglichst viel Geld nicht auszahlen zu müssen. Es interessierte sie auch nicht, dass zwei Grazer Ärzte empfohlen haben, dass ich mich nicht in Österreich, wo mich alles an den Horror meiner Misshandlung erinnerte, sondern besser in Deutschland therapieren lassen sollte.
aus: 'Klartext' vom 12./19. September 2009:
Alles wäre einfacher gewesen, wenn mir die deutschen Behörden schon frühzeitig mit einer Sozialwohnung oder einem möblierten Zimmer in meiner norddeutschen Heimatstadt geholfen hätten. Dort gibt es Bus und Bahn, Arbeitsplätze, Fachärzte und Krankenhaus in einem Radius von wenigen Metern. Zudem hätte ich meine schwerkranke Mutter besuchen können � aber das wurde ebenfalls abgelehnt.
Der nebenstehende Artikel aus der 'Welt' klingt wie Hohn: Frau Dostler hat nur ein einziges Ziel: Soviel Geld einzusparen, wie nur möglich. Sie zieht mir jetzt nicht nur die € 50 Heizkosten/Monat ab, sondern sorgt indirekt auch dafür, dass mir Facharzt- und Krankenhausbehandlung verweigert werden, weil mir dafür das Fahrgeld fehlt.
Obwohl ich mit Frau Dostler bereits Wochen vor meinem Umzug in Graz in Kontakt war, ihr der Mietvertrag vorlag und sie wiederholt Gespräche mit der Medizinerin führte, die mir die Wohnung dankenswerterweise organisiert hat, informierte sie uns beide nie über angeblich zu hohe Heizkosten. Ich hatte nicht die geringste Chance, daran etwas zu ändern. Sie ließ mich erst aus Graz kommen und schlug dann mit ihrem Bescheid vom 4.8.2009 erbarmungslos zu und war auch bei ihrem Hausbesuch am 11.8.2009 in keiner Weise zu einem Einlenken bereit, wollte partout ihre -für jeden Laien erkennbare- Fehler nicht einsehen.
Das Bundessozialgericht urteilte: "Eine Kürzung der Grundsicherungsleistungen sei ein besonders schwerwiegender Eingriff in die Rechte der Betroffenen" - von daher muss vor einer Sanktion eine Belehrung erfolgen, die "konkret, verständlich, richtig und vollständig" zu sein hat. Nichts dergleichen ist in meinem Fall passiert.
Wie katastrophal die Bediensteten in den Behörden arbeiten, bestätigte sogar der Vorstand der 'Agentur für Arbeit', Heinrich Alt im ARD-Magazin 'Report'.
Es geht mir mittlerweile gesundheitlich so schlecht, dass ich meine Wohnung fast gar nicht mehr verlassen kann; der kurze Gang zum Dorfladen bereitet große Mühe. Ich war angesichts der Schikanen und der Angst vor dem Verfassen von Widersprüchen so erschöpft, dass ich kurzzeitig mit dem Gedanken spielte, auf alle Leistungen zu verzichten und einen Hungerstreik zu beginnen, was mir mein Bekanntenkreis ausredete, aber ich fühlte mich körperlich schwach, leer und ausgebrannt.
Nicht nur, dass mir nach meiner Misshandlung in Österreich seitens der Botschaft bzw. des Auswärtigen Amtes jahrelang jede noch so kleine Hilfe verweigert wurde; man meine Verschlechterung der Gesundheit und sogar meinen Tod in Kauf nahm � jetzt werde ich auch noch finanziell sanktioniert. Nicht nur mich erinnert all das an eine erst 65 Jahre zurückliegende Epoche. Damals benutzte man den Ausdruck "unwertes Leben". Auch damals ging es zuerst los mit Schikanen und Demütigungen - und endete mit dem Tod. Jetzt bringen sich Verzweifelte um oder verhungern (wie kürzlich in Speyer).
Das Unfassbare ist, dass diese Sachbearbeiter keinerlei medizinische Ausbildung haben und auch ärztliche Atteste und Befunde nicht verstehen (Bild rechts) - und diese Leute entscheiden mit ihren Straf-Sanktionen so über das Schicksal kranker Menschen. Zeitgleich werden Milliarden in den Afghanistan-Krieg gesteckt, wo Männer, Frauen und Kinder in Kundus in die Luft gesprengt wurden.
Der Hammer: Unbeabsichtigt habe ich eine interne Mail aus dem Landratsamt Bad Hersfeld erhalten. In einer E-Mail, in der ich Sozialpädagogin Claudia Leibelt verzweifelt meine Schmerzen schilderte und betonte, wie verheerend der Abzug der € 50 für mich ist, da diese verhindern, dass mir das Fahrgeld für Facharztbesuche fehlt, leitete sie diese Mail an ihre Kollegen Dunja Dostler und Michael Apel mit höhnisch-menschenverachtemden Kommentar "Viel Spass beim Lesen" weiter. Damit sich diese mit ihr zusammen amüsieren!

Statt sich einfach kurz selbst zu entschuldigen, muss das Landrat Karl-Ernst Schmidt für sie tun.
Den ARGE-Mitarbeitern geht es im wesentlichen um drei Dinge:
Akten so schnell als möglich zu schließen (es kommen ja täglich neue rein);
So viel Geld auf Kosten des Antragstellers einzusparen als irgend möglich;
Lob für die erreichten Einsparungen erheischen.
Irmgard Winkelnkemper von den 'Grünen' bestätigt die Schikanen der Hersfelder Behörde und dessen völliges Desinteresse an den medizinischen Befunden der Hartz-IV-Bezieher:
Bei dieser Massenarbeitslosigkeit werden eben weniger Menschen benötigt. Da man sie nicht auslöschen kann, wird alles getan, dass sie es selber tun (Schikanen, Schamgefühl, Isolation/Einsamkeit) oder dass sie früher sterben (z.B. durch Suizid, Einschränkung von Arztbesuchen aufgrund mangelnden Fahrgelds, durch ungesundes Essen, denn nur das kann man sich noch leisten). Auch die Tatsache, dass es nicht mal Gutscheine für Weiterbildungen/Volkshochschulkurse gibt, zeigt, dass man keine Hoffnung mehr in diese Menschen setzen will. Die immer höhere Lebenserwartung ist ein Albtraum für die Gesetzgeber - also werden auch die Rentner, die oftmals ihr ganzes Leben gearbeitet haben, auf Schonkost gesetzt. Kinder von Hartz-IV-Paaren, so es sie überhaupt noch gibt, sind von Anfang an Außenseiter, werden verspottet und krank gemobbt, wenn die Mitschüler erfahren, dass sie aus einer Hartz-IV-Familie stammen.
Folge: Statt den Fehler einzusehen, die sanktionierten € 50/Monat zurückzuerstatten und die zutiefst belastenden Schikanen einzustellen, will das Landratsamt (Frau Anette Kranz) jetzt meine 'Entmündigung', die gerichtliche Bestellung eines Betreuers (Amtsgericht Bad Hersfeld, Richter Dieter Leimbach **). Dabei werden natürlich keine Kosten(!) gescheut und noch mehr Personal eingespannt. Es geht in Wirklichkeit nicht um fehlende Mittel im Haushalt der Gemeinden - es geht nur darum, Druck auszuüben. Da die Zuständigen laut Attest von meinen Panikattacken (ich nenne sie Existenzangst-Attacken) und Depressionen wissen, spielen sie mit meinen Ängsten. Menschen benötigen keinen Betreuer vom Gericht, nur weil sie die Schikanen nicht mehr ertragen! Vorrangiges Ziel ist aber auch, dass mit einer 'Entmündigung' von den Fehlbescheiden der Behörde abgelenkt werden soll und dass bei eventuell weiteren Klagen der Betreuer zustimmen muss.
Zudem liegt der Fall des Herrn Axt aus dem benachbarten Heringen erst kurze Zeit zurück (Januar 2009). Axt erhielt einen gerichtlichen Betreuer gegen seinen Willen. Im Januar 2009 wurde er -nachdem er zunächst lange verschollen war- tot aufgefunden. Die immer selben Phrasen: Die Behörden haben alles absolut richtig gemacht; die alleinige Schuld hat das Opfer, das angeblich alle Hilfe abgelehnt und lieber in Schmutz und Dreck gelebt hat. "Selbstverständlich" war der fast 80-jährige Mann aggressiv und ein Querulant. Zuständiger Richter: Dieter Leimbach. Der Mann hatte offenbar panische Angst vor den behördlichen Entscheidungen gegen seinen Willen bzw. vor dem Betreuer und floh in den Schnee, in dem er einsam starb.
Eine solche gesetzliche Betreuung bedarf der Zustimmung, über dieses Recht wurde ich nie informiert - und offensichtlich auch nicht Herr Axt. Stattdessen wurde ich in Angst und Schrecken versetzt; es wurde suggeriert, dass ich notfalls mit Konsequenzen zu rechnen habe, falls ich die "Sachverständigen" nicht freiwillig in die Wohnung lasse. Eine Zwangsbegutachtung verstößt klar gegen geltendes Persönlichkeitsrecht.
Richter Leimbach drohte, dass man gegen mich "sehr schnell handeln müsse", wenn ich "wieder anecke" und "auf Protest" mache, also offenbar, wenn ich weiterhin öffentlich auf meine verzweifelte Situation und die Sanktionen der Behörde aufmerksam mache:

Was bedeutet überhaupt der Ausdruck 'wieder' im Zusammenhang mit 'anecken'? Warum muss (mit was?) schnell gehandelt werden, wenn jemand gegen den Fehlbescheid einer Behörde aus Verzweiflung protestiert?
Richter Leimbach interessierte sich nicht dafür, dass Arzt und Pflegepersonal einen Patienten misshandelt haben, auch die Gewalt- und Morddrohungen***), die ich in dieser Zeit erhalten habe, sind für ihn offenbar völlig unwichtig und natürlich auch die nachweislich rechtswidrigen Fehlbescheide der Behörden, die mich in Österreich zwei Winter haben frieren lassen und der Schimmel der nasskalten Wohnung vermutlich meine Lungen angegriffen hat. Für ihn ist nicht bedeutsam, dass jetzt auch in Deutschland fehlerhafte Bescheide für schwerste Existenznot sorgen und ich sogar auf Medikamente verzichten muss. Richter Leimbach sieht offenbar nur eiligen Handlungsbedarf, wenn jemand auf diese Mißstände aufmerksam macht und dagegen protestiert. Dazu passt dieser Aufsatz von Joachim Hellmer (Professor für Strafrecht und Kriminologie und Direktor des Kriminologischen Instituts an der Universität Kiel).
Gespräche mit Gerhard Ernst vom Gesundheitsamt (erschien am 18.9.09 unangemeldet) und Dr. Alessandra Carella (8.10.) fanden ohne Rechtsanwalt statt. Die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe erhielt ich erst am 9. Oktober 2009 - nach den Gesprächen. Die Gutachter kamen für ca. 45 Minuten vorbei, rissen tief sitzende Wunden auf und ließen mich damit allein zurück. Beide Gespräche habe ich mit meinem Tonband aufgezeichnet. Die Diskrepanz zwischen dem, was besprochen wurde und anschließend in den Berichten stand, ist schier unfassbar. Was, wenn ich diese Gespräche nicht aufgezeichnet hätte?
Wie ich erst später erfuhr, gibt es eine klare Rechtssprechung, wonach der Betroffene einer Betreuung ausdrücklich zustimmen muss - außer er kann seinen Willen nicht frei bestimmen. Wie so vieles in meinem Fall, wurde auch dieses Gesetz mit Füßen getreten.
Sozialdezernentin Christa Bittner *) teilte mir am 18. September 2009 mit, dass sich Dostler nur an ihre Dienstanweisungen gehalten habe und sie sich schützend vor sie stellen müsse. Fragt sich nur, wer die Hartz-IV-Bezieher vor den Sachbearbeitern schützt? Abschließend machte Bittner deutlich, dass sie keine Presse/Öffentlichkeit wolle und drohte mit rechtlichen Schritten, wenn ich weiterhin über diesen Fall mit Namensnennung berichte. Peinlich: Sie, die Beigeordnete, belehrt mich mit dem � 828 BGB, der absolut gar nichts mit dem Persönlichkeitsrecht zu tun hat. Hat sie keine Ahnung oder will sie mich mit einem beliebigen Paragraphen einfach nur einschüchtern?
Gerhard Ernst vom Hersfelder Gesundheitsamt schrieb in seinem Gutachten, ich würde mich über die Fehlentscheidung Dostlers "mokieren". Angesprochen auf die sanktionierten € 50 schrieb Ernst mit höhnischem Ton, dass mir die € 50 auch nicht helfen würden, wenn ich mehrere Arztbesuche zu absolvieren hätte:

Das Hersfelder Gesundheitsamt bestätigt somit die Unmenschlichkeit der Hartz-IV-Gesetze, dass € 309 für regelmäßige Busfahrten (Rückfahrkarte: € 9,20) zu Fachärzten nicht ausreichen - und € 359 auch nicht! Wie kann es überhaupt angehen, dass ein Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Gutachten verfassen darf, wenn es gegen seine Kollegin geht? Ernst und Dostler sind beide beim Landratsamt beschäftigt und sitzen vielleicht in der Kantine gemütlich zusammen. Kann das Neutralität sein? Nein, und so hört sich das Gutachten auch an. Richter Leimbach lehnte die Betreuungsmaßnahme schließlich ab.
Jeden Monat wird mir eine hohe Summe wegen angeblich zu hoher Heizkosten abgezogen - offenbar stünde mir aufgrund meiner Krankheiten sogar ein Mehrbedarf zu, aber ich erhielt nicht mal den Regelsatz:

Mein Widerspruch wurde vom Landratsamt Bad Hersfeld abgewiesen, so dass ich gezwungen bin, vor dem Sozialgericht in Fulda zu klagen.
Fußball-Nationaltorwart Robert Enke hat seine kleine Tochter durch Krankheit verloren, was ihn schwer traumatisierte; danach bedrohten ihn die Behörden aufgrund seiner Depressionen auch noch damit, ihm die Adoptivtochter zu nehmen. Aus Angst warf er sich im November 2009 vor einen Zug.
Danach sagte das Amt, es wäre alles nicht so gemeint gewesen. Die Menschen werden von den Behörden in Angst und Schrecken versetzt und wie -in meinem Fall- mit der völligen Existenzlosigkeit bedroht. So hofft man auf einen Anstieg der Suizidzahlen, um Geld sparen zu können. Mein Beispiel zeigt auch, dass es letztendlich nie ein wirkliches Interesse daran gab, dass ich meinen Hungerstreik beende. Gegen einen leisen Suizid hat ja niemand etwas; man will eben nur keine öffentliche Aufmerksamkeit. Es ist der Betroffene selbst, der die Behörden mit ärztlichen Befunden versorgt, in der Hoffnung, Hilfe zu bekommen. Doch die Diagnosen (z.B. Depressionen) werden gegen ihn verwendet und im "Bedarfsfall" dazu benutzt, Angst zu machen; die möglichen Folgen einkalkulierend.
Ärztliche Diagnosen darf auch nur der Amtsarzt erhalten - in meinem Fall hat Sachbearbeiterin Dostler den Eingang mit ihrem Kürzel bestätigt, obwohl dieser nie in ihre Hände hätte gelangen dürfen. Auch Anette Kranz (Fachbereich Arbeit) hat sämtliche Befunde, Arzt- und umfangreiche Krankenhausberichte gelesen.
Das ist aber immer noch nicht alles. Der Vernichtungsfeldzug geht auf Seite 2 weiter.

*) Bittner ist Ende 2009 aus dem Amt geschieden.
**) das Thema 'Betreuung' ist seit 7.12.09 nicht mehr aktuell. Zum Thema eine Buchempfehlung: Fehldiagnose Rechtsstaat - Die ungezählten Psychiatrieopfer.
***) Obwohl ich zahlreiche Gewalt- und Morddrohungen über einen langen Zeitraum erhalten habe, stellte die Staatsanwaltschaft Fulda den Fall sofort ein. Die Schweizer Behörden in Bern hingegen haben umgehend gehandelt und den Wiederholungstäter(!) nach kurzer Zeit ausgeforscht und verurteilt.
Zwangsmaßnahmen in der Psychiatrie = Folter
Letzte Aktualisierung: 20. November 2010 +++ Es handelt sich um eine kostenlose Webseite - für die eingeblendete Werbung sind die Provider verantwortlich.
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